Union Busting ist kein Kavaliersdelikt!
Nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes wird jene*r mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft, welche*r die Arbeit der gewählten Gremien stört, wer einzelne Mitglieder benachteiligt oder begünstigt. Theoretisch gesehen. Doch davon lassen sich Unternehmen, die gezielt gegen Gewerkschaften arbeiten, nicht abschrecken. „Union...