Unser Ziel der inklusiven Arbeit – Weil wir zusammen mehr schaffen
Im Artikel 27 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es, dass es Menschen mit Behinderung möglich sein soll, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Auf die Verletzung dieses Artikels wird in...