ANTRAG AUF DIE VERÄNDERUNG DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG DER KOMMUNEN IM SCHULBEREICH
Die aktuelle finanzielle Förderung für kommunale Aufwendungen im Schulbereich, durch das Land, wurde in einem Erlass des Innenministeriums am 05.02.2002 festgelegt. Dabei handelt es sich um eine „pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale)“ (§ 17 des Gemeindefinanzierungsgesetz NRW). Insgesamt stellt das Land...