TARIFVERTRÄGE IM ÖFFENTLICHEN DIENST ENDLICH GRÜNDLICH REFORMIEREN!
Seit dem 1. April 1961 regelte der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst.Der BAT war ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft ÖTV, jetzt ver.di, 1961 abgeschlossen haben. Er ist eine...